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Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht1, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wer der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Wir haben die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
1. Nach Paragraph 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge« (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29).
Für den betriebssicheren Zustand Ihrer Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit. Folgende Prüfpunkte werden dabei besonders berücksichtigt:
Verkehrssicherheit
- Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
- Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
- Signalhorn (Funktionsprüfung)
- Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
- Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)
Arbeitssicherheit
- Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
- Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung etc.)
- Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigung etc.)
- Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)